RS Vwgh 2002/3/13 2000/12/0275

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

DP/Stmk 1974 §76 Abs4 idF 1993/098;
PG 1965 §9 Abs1 idF 1986/088;

Rechtssatz

Der Begriff der Erwerbsfähigkeit nach § 9 Abs. 1 PG/Stmk ist wesentlich umfassender als der der Dienstfähigkeit nach § 76 Abs. 4 DP/Stmk. Er bedeutet nach allgemeinem Sprachgebrauch in der Lage zu sein, durch eigene Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt zu verdienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120275.X04

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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