RS Vwgh 2002/3/13 98/12/0052

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Den mangelnden Bemühungen des Beamten um die Beschaffung einer entsprechenden Wohnmöglichkeit im Bereich der 20-km-Zone kommt eine entscheidende Bedeutung als Indiz dafür zu, dass unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt persönliche, vom Beamten selbst zu vertretende Gründe (nahe liegende, sehr zweckmäßige und auch vorteilhafte Lösung des Wohnungsproblems) für die Entscheidung der Errichtung eines Eigenheims in weiterer Entfernung vom Dienstort und die spätere Verlegung des Wohnsitzes in dasselbe ausschlaggebend waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120052.X02

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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