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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/12/0135 E 30. September 1996 RS 5Stammrechtssatz
Die Vermutung der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst gem § 51 Abs 2 BDG 1979 im Falle des Zutreffens einer der dort genannten drei Tatbestandsalternativen mit den bezugsrechtlichen Konsequenzen nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG ist dann ausgeschlossen, wenn dem Beamten ein tatbestandsmäßiges Verhalten weder möglich noch zumutbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997120243.X01Im RIS seit
23.05.2002