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L5 KulturrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen nicht an die Beschwerdeführer adressierten Bescheid betreffend Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom allgemeinen Eingriffsverbot in einen NationalparkRechtssatz
Der Bescheid richtet sich an die "Forstbetriebe Fronsburg, z. Hdn."
des Drittbeschwerdeführers. Somit ist keiner der drei Beschwerdeführer Adressat des bekämpften Bescheides, weshalb der Bescheid auch keinen der Beschwerdeführer in einem subjektiven Recht verletzen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Naturschutz, Landschaftsschutz, Nationalpark, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B895.2001Dokumentnummer
JFR_09969078_01B00895_2_01