RS Vfgh 2003/9/22 B895/01

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Veröffentlicht am 22.09.2003
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Index

L5 Kulturrecht
L5505 Nationalpark

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Nö NationalparkG §5 Abs4

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen nicht an die Beschwerdeführer adressierten Bescheid betreffend Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom allgemeinen Eingriffsverbot in einen Nationalpark

Rechtssatz

Der Bescheid richtet sich an die "Forstbetriebe Fronsburg, z. Hdn."

des Drittbeschwerdeführers. Somit ist keiner der drei Beschwerdeführer Adressat des bekämpften Bescheides, weshalb der Bescheid auch keinen der Beschwerdeführer in einem subjektiven Recht verletzen kann.

Entscheidungstexte

  • B 895/01
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.09.2003 B 895/01

Schlagworte

Naturschutz, Landschaftsschutz, Nationalpark, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:B895.2001

Dokumentnummer

JFR_09969078_01B00895_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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