RS Vwgh 2002/3/13 98/12/0270

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §146;

Rechtssatz

Die Rechtsprechung in Überleitungsfällen nach § 134 GG "Überleitung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst" (siehe dazu die Erkenntnisse vom 17. Februar 1999, Zl. 98/12/0234, sowie vom 17. August 2000, Zl. 98/12/0274, Zl. 98/12/0275, und Zl. 99/12/0055) bzw. zu § 154 GG "Überleitung in den militärischen Dienst" (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 26. Jänner 2000, Zl. 97/12/0345), wonach die Überleitung der Beamten in das Funktionszulagenschema auf Grund eigener Option ausgehend von der bisher erreichten besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt (und eine Neudurchrechnung im Funktionszulagenschema ausgehend vom Vorrückungsstichtag demnach nicht vorgesehen ist), gilt auch für § 146 GG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120270.X01

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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