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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;Rechtssatz
Das Kriterium der personellen Ausstattung für das Ausmaß der mit einer Organisationseinheit verbundenen Verantwortung spielt nicht nur bei dem nachgelagerten Problem der Bemessung der Leiterzulage eine Rolle, sondern ist auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung "besondere Leitungsfunktion" (im Rahmen der Gesamtbeurteilung) heranzuziehen; ihm kommt allerdings keine primäre (dh überragende, losgelöst von den konkreten Umständen - also vor allem der im Einzelfall festzustellenden Ausgestaltung der Leitungsbefugnisse - für sich allein entscheidende) Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120191.X08Im RIS seit
23.05.2002