RS Vwgh 2002/3/13 98/12/0191

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;

Rechtssatz

Das Kriterium der personellen Ausstattung für das Ausmaß der mit einer Organisationseinheit verbundenen Verantwortung spielt nicht nur bei dem nachgelagerten Problem der Bemessung der Leiterzulage eine Rolle, sondern ist auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung "besondere Leitungsfunktion" (im Rahmen der Gesamtbeurteilung) heranzuziehen; ihm kommt allerdings keine primäre (dh überragende, losgelöst von den konkreten Umständen - also vor allem der im Einzelfall festzustellenden Ausgestaltung der Leitungsbefugnisse - für sich allein entscheidende) Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120191.X08

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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