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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/12/0281 E 20. Mai 1992 RS 3Stammrechtssatz
Da der Anspruch auf Leiterzulage ein besonderes Maß an Verantwortung voraussetzt, genügt es für den Grund des Anspruches noch nicht, daß der Beamte auf einem Sachgebiet tätig ist, dem an sich oder für die Dienststelle bzw das Resort (Hinweis E 30.5.1983, 82/12/0034) erhebliche Bedeutung beizumessen ist, oder daß der Beamte Geschäftsfälle von besonderer Bedeutung zu entscheiden oder wesentliche Berichte und Stellungnahmen zu verfassen hat (Hinweis E 10.9.1984, 83/12/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120191.X03Im RIS seit
23.05.2002