RS Vwgh 2002/3/13 98/12/0191

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0281 E 20. Mai 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Da der Anspruch auf Leiterzulage ein besonderes Maß an Verantwortung voraussetzt, genügt es für den Grund des Anspruches noch nicht, daß der Beamte auf einem Sachgebiet tätig ist, dem an sich oder für die Dienststelle bzw das Resort (Hinweis E 30.5.1983, 82/12/0034) erhebliche Bedeutung beizumessen ist, oder daß der Beamte Geschäftsfälle von besonderer Bedeutung zu entscheiden oder wesentliche Berichte und Stellungnahmen zu verfassen hat (Hinweis E 10.9.1984, 83/12/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120191.X03

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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