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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
ASVG §203 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass sowohl § 31 der Unfallfürsorgesatzung Graz als auch der sinngemäß anzuwendende § 101 (Abs. 1) B-KUVG dem § 203 Abs. 1 ASVG entspricht, kann zur Vorgangsweise bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit auf die reichhaltige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu der letztgenannten Bestimmung des ASVG zurückgegriffen werden (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120039.X01Im RIS seit
03.06.2002Zuletzt aktualisiert am
15.07.2014