RS Vwgh 2002/3/13 2002/12/0025

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrGDV 1997/II/418 §4;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Im Fall der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung mit dem Zweck "jeglicher Aufenthaltszweck" ist davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer das, was er mit seinem seinerzeitigen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erreichen wollte, nämlich die Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich, durch die Erteilung der Niederlassungsbewilligung(en) gewährt wurde, sodass das Säumnisbeschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen ist.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120025.X01

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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