Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrGDV 1997/II/418 §4;Rechtssatz
Im Fall der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung mit dem Zweck "jeglicher Aufenthaltszweck" ist davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer das, was er mit seinem seinerzeitigen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erreichen wollte, nämlich die Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich, durch die Erteilung der Niederlassungsbewilligung(en) gewährt wurde, sodass das Säumnisbeschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen ist.
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120025.X01Im RIS seit
03.06.2002