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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:98/17/0260 B 17. April 2000 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0179 15. Jänner 2002Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist bei Erstellung eines Sicherstellungsauftrages verpflichtet, sich mit der Frage auseinander zu setzen, in welcher Höhe eine dem Grunde nach bereits bestehende Abgabe zur Vorschreibung (Festsetzung) gelangen wird. Dabei muss zwar nicht das genaue Ausmaß der Abgabenschuld ermittelt und dem Sicherstellungsauftrag zu Grunde gelegt werden, jedoch müssen entsprechende Tatsachen (Sachverhalte) ermittelt und angeführt werden, aus denen fundiert auf die Höhe der Abgabe, die sicherzustellen beabsichtigt ist, geschlossen werden kann.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62000CJ0179 Weidacher VORAB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002170009.X02Im RIS seit
06.08.2002Zuletzt aktualisiert am
23.04.2012