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25/01 StrafprozessNorm
DSt Rechtsanwälte 1990 §23 Abs2;Rechtssatz
§ 39 Abs 3 StPO enthält keine dem § 23 Abs 2 DSt 1990 entsprechende Regelung. Vielmehr hat die Behörde gegebenenfalls auch dann, wenn der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung besteht, selbstständig zu beurteilen, ob Gründe vorliegen, die die Annahme des Verlustes der Vertrauenswürdigkeit begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001100255.X05Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
13.12.2013