Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Da die Lieferung von (Leitungs-)Wasser erst durch die Errichtung und die Erhaltung entsprechender Wasserversorgungsanlagen ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbständige Nebenleistung begünstigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140133.X07Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018