RS Vwgh 2002/3/19 2000/14/0018

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art18 Abs1;
EStR 1984;

Rechtssatz

Die Einkommenssteuerrichtlinien können keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140018.X05

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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