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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §914;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/13/0098 E 9. Oktober 1991 RS 2Stammrechtssatz
Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 22.5.1980, 714/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140034.X04Im RIS seit
17.07.2002