RS Vwgh 2002/3/19 97/14/0034

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §914;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/13/0098 E 9. Oktober 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 22.5.1980, 714/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140034.X04

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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