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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Satzung einer Wassergenossenschaft für den Wasserbezug kein bestimmtes Entgelt vorsieht, steht der Annahme der Wasserlieferung als Hauptleistung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140133.X09Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018