RS Vwgh 2002/3/19 97/14/0004

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §232;

Rechtssatz

§ 232 BAO stellt lediglich auf die Verwirklichung des steuerrechtlich relevanten Tatbestandes ab. Schon bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach exakt feststeht, kann ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden. Hiebei ist es irrelevant, ob die voraussichtliche Abgabenschuld im Schätzungsweg ermittelt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140004.X04

Im RIS seit

22.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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