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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140026.X05Im RIS seit
22.07.2002Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011