RS Vwgh 2002/3/19 98/14/0026

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140026.X05

Im RIS seit

22.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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