RS Vwgh 2002/3/19 96/14/0087

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1333;
EStG 1972 §27 Abs1 Z4;
EStG 1988 §27 Abs1 Z4;

Rechtssatz

An der Steuerpflicht der Verzugszinsen ändert sich auch dann nichts, wenn sie gemäß § 1333 ABGB nicht nur im gesetzlichen Ausmaß, sondern mit einem höheren Prozentsatz zugestanden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140087.X03

Im RIS seit

22.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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