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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17 Abs2Leitsatz
Zurückweisung einer selbst verfassten Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels des formellen Erfordernisses der Einbringung durch einen RechtsanwaltRechtssatz
Zurückweisung einer selbst verfassten Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels des formellen Erfordernisses der Einbringung durch einen Rechtsanwalt.
Lediglich Einbringung einer neuen Fassung der vom Beschwerdeführer selbst unterschriebenen "Beschwerde".
Keine Bedenken gegen die Normierung eines Anwaltszwanges in §17 Abs2 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anwaltszwang, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B773.2003Dokumentnummer
JFR_09969077_03B00773_01