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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dass bei der Bemessung des Entgelts oftmals andere Faktoren bestimmend sind als jene, welche Kosten dem Unternehmer für die konkrete Leistungserbringung tatsächlich entstanden sind, ist ein Umstand, der im Wirtschaftsleben - aus unterschiedlichsten Gründen - oftmals anzutreffen ist. Die fehlende Kostenwahrheit steht der Annahme eines Leistungsaustauschverhältnisses jedoch nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140133.X03Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018