RS Vwgh 2002/3/19 98/14/0056

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19 Abs1;

Rechtssatz

Ein steuerlich beachtlicher Zufluss liegt schon dann vor, wenn der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich über Einnahmen verfügen kann (Hinweis E 20.6.1990, 89/13/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140056.X02

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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