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27/01 RechtsanwälteNorm
RAO 1868 §5 Abs2;Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt selbst nach Rechtskraft des Urteils, das ihn zur Herausgabe eines treuhändig zu verwahrenden Geldbetrages an den Gerichtskommissär verpflichtet, den gemäß der Treuhandschaft übernommenen Pflichten nicht unverzüglich und vollständig nachkommt, so kann schon dies allein den Schluss auf den Verlust der Vertrauenswürdigkeit im Sinn von § 5 Abs 2 RAO tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001100255.X03Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
13.12.2013