RS Vwgh 2002/3/19 99/14/0134

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;

Rechtssatz

Die vom Gesellschafter der Personengesellschaft vorgenommene Darlehensgewährung an die Personengesellschaft ist im Hinblick auf die Regelung des § 23 Z 2 EStG 1988 in steuerlicher Betrachtungsweise als Einlage (und die Darlehenszinsen als Gewinnanteil) anzusehen; anderes würde nur gelten, wenn das Darlehen aus einem eigenständigen Betrieb des Gesellschafters und zu fremdüblichen Konditionen gewährt würde (Hinweis E 16.11.1993, 89/14/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X04

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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