Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die von der Baubehörde gegenüber dem jeweiligen Verpflichteten zu setzenden Maßnahmen (siehe die im Bgld. BauG 1997 verwendeten Begriffe: anordnen, verfügen, auffordern) mittels Bescheides aufzutragen sind.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002050004.X05Im RIS seit
26.06.2002