RS Vwgh 2002/3/19 2002/05/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Burgenland
L82000 Bauordnung
L82001 Bauordnung Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauG Bgld 1997 §26 Abs1;
BauG Bgld 1997 §26 Abs2;
BauG Bgld 1997 §28 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die von der Baubehörde gegenüber dem jeweiligen Verpflichteten zu setzenden Maßnahmen (siehe die im Bgld. BauG 1997 verwendeten Begriffe: anordnen, verfügen, auffordern) mittels Bescheides aufzutragen sind.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002050004.X05

Im RIS seit

26.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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