RS Vwgh 2002/3/20 2001/15/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Rechtssatz

Die Vereinbarung gewinnabhängiger Tantiemen ist auch bei klassischen Dienstverhältnissen leitender Angestellter nicht ungewöhnlich (Hinweis E 25. September 2001, 2001/14/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150058.X01

Im RIS seit

11.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten