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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/03/0005Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass in Bezug auf den Gleichheitssatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Regelung des § 34 Abs. 4 EisenbahnG 1957 (weil die Nachbarrechte in anderen Rechtsbereichen wie gewerbliches Betriebsanlagenrecht, Luftfahrtrecht und Umweltschutzrecht anders geregelt sind) bestehen.
Schlagworte
öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000030004.X03Im RIS seit
04.06.2002Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011