RS Vwgh 2002/3/20 2002/09/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51a Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages durch den unabhängigen Verwaltungssenat in einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG, weil der unabhängige Verwaltungssenat davon auszugehen hatte, dass dem Beschuldigten von einer Rechtsschutzversicherung gültig und aufrecht Versicherungsschutz für das Rechtsmittelverfahren in Form der Beistellung eines Rechtsanwaltes gewährt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002090003.X01

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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