RS Vwgh 2002/3/20 99/09/0146

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Veröffentlicht am 20.03.2002
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Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs2 impl;
BDG 1979 §94 impl;
StGdBG OÖ 1956 §110 Abs3;
StGdBG OÖ 1956 §112;
StGdBG OÖ 1956 §84 Abs3;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Einem Einleitungsbeschluss, welcher von einem unzuständigen Organ erlassen wurde und dem noch dazu jegliche Umgrenzungsfunktion (Bestimmtheit) abzusprechen ist, ist - auch wenn er in Rechtskraft erwachsen ist - keine den Eintritt der Verfolgungsverjährung für das Disziplinarverfahren ausschließende Wirkung beizumessen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999090146.X01

Im RIS seit

13.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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