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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §123 Abs2 impl;Rechtssatz
Einem Einleitungsbeschluss, welcher von einem unzuständigen Organ erlassen wurde und dem noch dazu jegliche Umgrenzungsfunktion (Bestimmtheit) abzusprechen ist, ist - auch wenn er in Rechtskraft erwachsen ist - keine den Eintritt der Verfolgungsverjährung für das Disziplinarverfahren ausschließende Wirkung beizumessen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999090146.X01Im RIS seit
13.06.2002