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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §94 impl;Rechtssatz
Dass ein Disziplinarakt einem Mitglied des neu zusammengesetzten Senates übermittelt wurde, "um sich einen ausreichenden Wissensstand verschaffen zu können", hinderte den Eintritt der Verjährung jedenfalls nicht.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999090146.X02Im RIS seit
13.06.2002