RS Vwgh 2002/3/20 99/09/0146

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Veröffentlicht am 20.03.2002
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Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §94 impl;
StGdBG OÖ 1956 §110 Abs3;
StGdBG OÖ 1956 §112;
VStG §31 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass ein Disziplinarakt einem Mitglied des neu zusammengesetzten Senates übermittelt wurde, "um sich einen ausreichenden Wissensstand verschaffen zu können", hinderte den Eintritt der Verjährung jedenfalls nicht.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999090146.X02

Im RIS seit

13.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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