Index
L7 WirtschaftsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde gegen die der beteiligten Partei erteilte Bewilligung zur Vornahme von Vorarbeiten für die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage nach dem Stmk StarkstromwegeG mangels Bescheidqualität des angefochtenen Verwaltungsaktes; Wirkung der Bewilligung gegenüber den zur Duldung der Vorarbeiten verpflichteten Grundeigentümern als Verordnung (vgl zB VfSlg 15918/2000); Zurückweisung des Individualantrags mangels Eingriffs sämtlicher Bestimmungen der zur Aufhebung beantragten "Emanation der Steiermärkischen Landesregierung" in die Rechtssphäre der antragstellenden Gemeinde als Eigentümerin von Grundflächen in ihrem Gemeindegebiet im Hinblick auf angeordnete Duldungspflichten von Grundeigentümern in einer weiteren Gemeinde
(Ebenso hinsichtlich einer "Enunziation" des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 5 StarkstromwegeG 1968 B1033/03, V89/03, B v 22.09.03, sowie V90/03, B v 08.10.03).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Energierecht, Elektrizitätswesen, Verordnungsbegriff, VfGH / Legitimation, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B1153.2003Dokumentnummer
JFR_09969077_03B01153_01