RS Vwgh 2002/3/21 2002/16/0044

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Veröffentlicht am 21.03.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die "Intention des Finanzstrafverfahrens" und der behauptete Eingriff von Feststellungsbescheiden in das Eigentum der Beschwerdeführerin sind genauso wenig taugliche Beschwerdepunkte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem Gegenstand der Prüfung die Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist, wie der behauptete Umstand, dass Beschuldigte regelmäßig längere Zeit bei der Behörde zu verweilen haben.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160044.X01

Im RIS seit

06.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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