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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die "Intention des Finanzstrafverfahrens" und der behauptete Eingriff von Feststellungsbescheiden in das Eigentum der Beschwerdeführerin sind genauso wenig taugliche Beschwerdepunkte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem Gegenstand der Prüfung die Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist, wie der behauptete Umstand, dass Beschuldigte regelmäßig längere Zeit bei der Behörde zu verweilen haben.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160044.X01Im RIS seit
06.12.2002Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014