RS Vwgh 2002/3/21 2001/07/0174

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Veröffentlicht am 21.03.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

Marchfeld wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung 1964 §1;
Marchfeld wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung 1964 §3;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Marchfeld erwähnt zwar wasserpolizeiliche Aufträge nach § 138 WRG 1959 nicht ausdrücklich; da aber in der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung öffentliche Interessen der Wasserwirtschaft festgeschrieben sind, haben diese auch bei der Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge Beachtung zu finden. Die Anordnung, dass darauf zu achten ist, dass das Grundwasser seiner Menge und Beschaffenheit nach dem Widmungszweck (Wasserversorgung und Bewässerung) dauernd erhalten bleibt, ist auch für wasserpolizeiliche Aufträge maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070174.X02

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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