RS Vwgh 2002/3/21 2002/07/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2002
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Index

E3D E15103030
E3L E15103030
E3R E15103030
E6J
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh2A Verfahren D12 idF 31991L156 31996D350;
31993R0259 Abfälle-VerbringungsV Art2 litc idF 31998D0368;
31993R0259 Abfälle-VerbringungsV Art6 Abs5;
31993R0259 Abfälle-VerbringungsV Art7 Abs2 idF 31998D0368;
31993R0259 Abfälle-VerbringungsV Art7 Abs4 Spstr5;
31996D0350 Anpassung 31975L0442 Anh2A Anh2B;
31998D0368 Anpassung 31993R0259 Anh1 Anh3;
62000CJ0006 ASA Abfall Service VORAB;
AWG 1990 §35 Abs1;
AWG 1990 §35 Abs2;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/07/0116 B 16. Dezember 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0006 27. Februar 2002

Rechtssatz

Nach dem durch die EG-VerbringungsV eingeführten System - darf die zuständige Behörde am Versandort nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung prüfen, ob eine geplante Verbringung, die in der Notifizierung als "Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen" eingestuft ist, dieser Zuordnung tatsächlich entspricht. Diese Behörde muss einer Verbringung durch Erhebung eines auf eine unzutreffende Zuordnung gestützten Einwandes innerhalb der Frist des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung entgegentreten. Die Einbringung von Abfällen in ein still gelegtes Bergwerk stellt nicht zwingend eine Beseitigung iSd Verfahrens D 12 des Anhangs II A der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 und der Entscheidung 96/350/EG der Kommission vom 24. Mai 1996 dar. Eine Einbringung muss je nach Einzelfall beurteilt werden, um festzustellen, ob es sich um eine Beseitigung oder um eine Verwertung iSd Richtlinie handelt. Eine solche Einbringung stellt eine Verwertung dar, wenn ihr Hauptzweck darauf gerichtet ist, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfüllen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen (Hinweis EuGH Urteil 27. Februar 2002, C-6/00).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62000CJ0006 ASA Abfall Service VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070035.X02

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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