Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/20/0521Rechtssatz
Ob im Sinne von Steiner, Österreichisches Asylrecht (1990), 32, an eine "Übertretung pass- und fremdenpolizeilicher oder sonstiger den Aufenthalt im Ausland regelnder Vorschriften" anknüpfende Sanktionen asylrelevant sein können, hängt von den Einzelheiten des jeweils zu beurteilenden Bedrohungsbildes ab (vgl. in diesem Sinn schon das Erkenntnis vom 22. November 2001, Zl. 98/20/0221; zur "Republikflucht" auch Goodwin-Gill, The Refugee in International Law, 2. Auflage, Nachdruck 1998, 53). Hier: Der unabhängige Bundesasylsenat wird sich mit der Frage, ob die den Asylwerbern im Falle einer Rückkehr in den Herkunftsstaat wegen des Auslandsaufenthaltes drohenden Sanktionen, sofern solche zu erwarten sind, den Charakter einer Verfolgung wegen einer zumindest unterstellten politischen Gesinnung haben, daher näher auseinandersetzen und seine Entscheidung entsprechend begründen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200520.X03Im RIS seit
08.05.2002