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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 89/02/0202 E 20. Juni 1990 (RIS: abgv)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/11/0069 E 22. April 1997 RS 1 (hier:Asthma)Stammrechtssatz
Hätte der Bf (zur Vermeidung der Gefahr und damit eines Notstandes) anläßlich der Aufforderung zum Alkotest darauf hingewiesen, aus medizinischen Gründen (hier: Staroperation) zur Durchführung des Alkomattestes nicht in der Lage zu sein, hätte die dem Bf bei Durchführung der Atemluftuntersuchung allenfalls drohende Gesundheitsgefährdung zumutbarerweise abgewendet werden können (Hinweis E 16.4.1997, 96/03/0334, 97/03/0049). Die Organe der Straßenaufsicht wären nämlich in die Lage versetzt worden, iSd § 5 Abs 5 Z 2 StVO vorzugehen.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999020310.X01Im RIS seit
24.06.2002