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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs4;Rechtssatz
Ein gelegentlicher, allenfalls Jahre zurückliegender Suchtmittelkonsum allein rechtfertigt noch keine Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Betreffenden zum Lenken von Kraftfahrzeugen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0092 und 0175, und vom 23. Mai 2000, Zl. 99/11/0340). Es bedürfte dazu vielmehr konkreter Feststellungen über die Zeitpunkte des Suchtmittelkonsums sowie die Art und Menge des konsumierten Suchtmittels.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110342.X03Im RIS seit
10.06.2002Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018