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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Auch ein konkreter Einsatz eines Tonträgers zu beruflichen Zwecken nimmt diesem Tonträger noch nicht die Eignung, seinem Eigentümer nach dessen Wahl in beliebiger Weise für den privaten Gebrauch zur Verfügung zu stehen. Auch die Archivierung der angeschafften Tonträger am Dienstort des Abgabepflichtigen schließt die Möglichkeit einer privaten Verwendung der Tonträger in keiner Weise aus, weil dem Abgabenpflichtigen als Eigentümer der Tonträger die beliebige Verfügung über diese jederzeit möglich bleibt und kein vernünftiger Grund erkennbar ist, der einen späteren Gebrauch des Tonträgers zu privaten Zwecken nach vorangegangener beruflicher Verwendung des Tonträgers ausschließen sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002130035.X03Im RIS seit
17.07.2002