RS Vwgh 2002/3/27 2002/13/0035

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Veröffentlicht am 27.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Auch ein konkreter Einsatz eines Tonträgers zu beruflichen Zwecken nimmt diesem Tonträger noch nicht die Eignung, seinem Eigentümer nach dessen Wahl in beliebiger Weise für den privaten Gebrauch zur Verfügung zu stehen. Auch die Archivierung der angeschafften Tonträger am Dienstort des Abgabepflichtigen schließt die Möglichkeit einer privaten Verwendung der Tonträger in keiner Weise aus, weil dem Abgabenpflichtigen als Eigentümer der Tonträger die beliebige Verfügung über diese jederzeit möglich bleibt und kein vernünftiger Grund erkennbar ist, der einen späteren Gebrauch des Tonträgers zu privaten Zwecken nach vorangegangener beruflicher Verwendung des Tonträgers ausschließen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002130035.X03

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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