RS Vwgh 2002/3/27 96/13/0148

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Veröffentlicht am 27.03.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Vorwurf, es würde gegen alle guten Sitten und gegen alle Rechtsgrundsätze verstoßen, wenn einem Umsatz kraft Rechnungslegung (bzw einer "Scheinrechnung") die Steuerpflicht zugeordnet, jedoch den jeweiligen Rechnungsadressaten der Vorsteuerabzug versagt würde, ist unbegründet (Hinweis E 22.6.2001, 98/13/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130148.X02

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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