Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Rechtssatz
Der Vorwurf, es würde gegen alle guten Sitten und gegen alle Rechtsgrundsätze verstoßen, wenn einem Umsatz kraft Rechnungslegung (bzw einer "Scheinrechnung") die Steuerpflicht zugeordnet, jedoch den jeweiligen Rechnungsadressaten der Vorsteuerabzug versagt würde, ist unbegründet (Hinweis E 22.6.2001, 98/13/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130148.X02Im RIS seit
17.07.2002