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70/08 PrivatschulenNorm
PrivSchG 1962 §21;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass in der Vergangenheit bei bestimmten finanzgesetzlichen Ansätzen bestimmten Schulen Förderungen eingeräumt worden sind, kann kein Anspruch auf Subventionierung abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1995100265.X04Im RIS seit
13.06.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011