RS Vwgh 2002/3/28 95/10/0265

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Veröffentlicht am 28.03.2002
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Index

70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §19 Abs1 lita;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall nach Maßgabe des Bundesfinanzgesetzes 2002 Mittel für Subventionen zum Personalaufwand der vom beschwerdeführenden Verein finanzierten Privatschule unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 lit. a PrivSchG nicht zur Verfügung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1995100265.X06

Im RIS seit

13.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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