RS Vwgh 2002/4/4 97/08/0457

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Veröffentlicht am 04.04.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §35;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0557

Rechtssatz

Den Bestimmungen über Dauer und Ausmaß der Notstandshilfe (§§ 35ff AlVG) ist nicht zu entnehmen, dass die Höhe der Notstandshilfe in einem direkten Zusammenhang mit dem Alter des Notstandshilfebeziehers steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080457.X01

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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