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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §35;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0557Rechtssatz
Den Bestimmungen über Dauer und Ausmaß der Notstandshilfe (§§ 35ff AlVG) ist nicht zu entnehmen, dass die Höhe der Notstandshilfe in einem direkten Zusammenhang mit dem Alter des Notstandshilfebeziehers steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080457.X01Im RIS seit
08.08.2002