Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1995/297;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 Abs 1 LAG dann gegeben, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit mit Hilfe von technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080479.X03Im RIS seit
08.08.2002