RS Vwgh 2002/4/4 2001/08/0226

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Veröffentlicht am 04.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z3 idF 1999/I/179;
FrG 1997 §34 Abs3 Z2;
FrG 1997 §34 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch die Neufassung des § 7 Abs. 3 AlVG muss verfassungskonform so interpretiert werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Ausländer, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, auch im Falle der Z. 3 dieser Gesetzesstelle nur für den Fall beschränkt werden darf, dass sich die betreffende Person nicht im Inland aufhalten darf und ihre Verschaffung in das Ausland rechtlich auch durchsetzbar ist. Der Tatbestand des § 34 Abs. 3 Z. 2 iVm Abs. 4 FrG trifft daher auf einen Fremden von vornherein nur dann zu, wenn der in dieser Bestimmung vorgesehene Ausweisungsbescheid gegen ihn erlassen wurde und einer Vollstreckung dieses Bescheides keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

Schlagworte

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001080226.X02

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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