RS Vwgh 2002/4/4 99/08/0092

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Veröffentlicht am 04.04.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11;
AlVG 1977 §9 Abs2;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Rechtssatz

Für sich allein genommen begründen Fahrtkosten von S 2000,-- monatlich noch keine Unzumutbarkeit einer Beschäftigung, weil ein solcher Aufwand zur Erreichung des Arbeitsplatzes im Interesse der Vermeidung von Arbeitslosigkeit nicht als unverhältnismäßiges Hindernis gesehen werden kann und etwa bei (Tages-)Pendlern durchaus im Rahmen des Üblichen liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080092.X02

Im RIS seit

13.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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