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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §11;Rechtssatz
Für sich allein genommen begründen Fahrtkosten von S 2000,-- monatlich noch keine Unzumutbarkeit einer Beschäftigung, weil ein solcher Aufwand zur Erreichung des Arbeitsplatzes im Interesse der Vermeidung von Arbeitslosigkeit nicht als unverhältnismäßiges Hindernis gesehen werden kann und etwa bei (Tages-)Pendlern durchaus im Rahmen des Üblichen liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999080092.X02Im RIS seit
13.08.2002Zuletzt aktualisiert am
24.10.2008