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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/08/0136 E 15. November 2000 RS 2Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem zu § 7 Abs 3 Z 2 iVm Abs 4 AlVG idF BGBl Nr 1996/201 ergangenen
E 22.12.1998, 96/08/0314, ausgesprochen, dass dieser Bestimmung in verfassungskonformer Interpretation nicht die Bedeutung beigemessen werden kann, dass sie einen Fremden, dessen Inlandsaufenthalt rechtlich nicht beendet werden darf, aus Gründen, die auf einen österreichischen Staatsbürger nicht zutreffen könnten, vom Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausschließt. Diese Erwägungen wurden auch für die Bestimmung des § 7 Abs 3 Z 2 AlVG idF der Novelle BGBl I Nr 1997/78 für anwendbar erklärt (vgl das E 4.5.1999, 98/08/0371).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001080226.X01Im RIS seit
14.08.2002