RS Vwgh 2002/4/5 99/18/0039

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Veröffentlicht am 05.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Das zum "Überraschungsverbot" in Beziehung gesetzte Parteiengehör erstreckt sich nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts, nicht aber auf die von der belBeh vorzunehmende rechtliche Beurteilung(Hinweis E 21. April 1998, 97/18/0088).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungParteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenParteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999180039.X02

Im RIS seit

01.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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