RS Vwgh 2002/4/5 2001/18/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie die Bindung an ein Strafurteil (Hinweis E 18. Dezember 2000, 2000/18/0133) setzt auch die Bindung an einen Strafbescheid voraus, dass der Bf als Partei am zu Grunde liegenden Strafverfahren beteiligt war und ihm dort rechtliches Gehör gewährt wurde (Hinweis E 27. September 2000, 2000/07/0075).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001180130.X02

Im RIS seit

01.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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