RS Vwgh 2002/4/16 2001/20/0337

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Asylwerber hat bereits bei seiner Einbringung des Asylantrages angegeben, er habe Indien "wegen politischer Probleme" verlassen. Nach seinen Angaben werde er von indischen Behörden beschuldigt, mit "Kashmiris in Kontakt zu stehen, die den Kashmirkonflikt verursacht hätten". Vor diesem Hintergrund (und den notorisch auch politisch-religiösen Ursachen des Kashmirkonflikts) vermag der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der Behörde, die vom Asylwerber behauptete Verfolgungsgefahr in seinem Herkunftsstaat sei "offensichtlich nicht" auf die in Art 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe zurückzuführen, nicht zu teilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001200337.X02

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten