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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z2;Rechtssatz
Der Asylwerber hat bereits bei seiner Einbringung des Asylantrages angegeben, er habe Indien "wegen politischer Probleme" verlassen. Nach seinen Angaben werde er von indischen Behörden beschuldigt, mit "Kashmiris in Kontakt zu stehen, die den Kashmirkonflikt verursacht hätten". Vor diesem Hintergrund (und den notorisch auch politisch-religiösen Ursachen des Kashmirkonflikts) vermag der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der Behörde, die vom Asylwerber behauptete Verfolgungsgefahr in seinem Herkunftsstaat sei "offensichtlich nicht" auf die in Art 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe zurückzuführen, nicht zu teilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001200337.X02Im RIS seit
06.08.2002