Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z2;Rechtssatz
Zu berücksichtigen wäre gewesen, dass in Bezug auf die Person des Asylwerbers - seinen insoweit vom unabhängigen Bundesasylsenat nicht bezweifelten Angaben zufolge - bereits ein Rekrutierungsversuch stattgefunden hat (vgl. den diesbezüglich anders gelagerten Sachverhalt, der dem hg. Erkenntnis vom 26. November 1998, Zl. 98/20/0309, zugrunde gelegen ist) und der Asylwerber den Rebellen somit persönlich bekannt sein konnte. In einem solchen Fall kommt es auf das Auswahlkriterium für die Zwangsrekrutierung selbst nicht mehr an (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000200144.X02Im RIS seit
09.07.2002