RS Vwgh 2002/4/16 2000/20/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Zu berücksichtigen wäre gewesen, dass in Bezug auf die Person des Asylwerbers - seinen insoweit vom unabhängigen Bundesasylsenat nicht bezweifelten Angaben zufolge - bereits ein Rekrutierungsversuch stattgefunden hat (vgl. den diesbezüglich anders gelagerten Sachverhalt, der dem hg. Erkenntnis vom 26. November 1998, Zl. 98/20/0309, zugrunde gelegen ist) und der Asylwerber den Rebellen somit persönlich bekannt sein konnte. In einem solchen Fall kommt es auf das Auswahlkriterium für die Zwangsrekrutierung selbst nicht mehr an (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200144.X02

Im RIS seit

09.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten