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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Siehe jedoch: 98/01/0371 E 8. März 1999 RS 1; 98/20/0523 E 25. November 1999 RS 1; 2000/01/0326 E 11. Oktober 2000 RS 1;Rechtssatz
Sanktionen für die Wehrdienstverweigerung können unter anderem nicht nur dann asylrelevant sein, wenn sie gegenüber dem Asylwerber - im Verhältnis zu anderen Staatsangehörigen - in schwererem Ausmaß verhängt werden, sondern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch dann, wenn sie - für sich gesehen - unverhältnismäßig sind (vgl. das gleichfalls den Irak betreffende Erkenntnis vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0401).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200604.X03Im RIS seit
01.07.2002